Alu-Treppe 111, Neigung 45° Breite 800 m, 3 Stufen
- Ein sicherer, fest montierter Aufstieg - überall dort, wo Material, Geräte, Maschinen in der Höhe zu lagern oder zu bedienen sind
- Gefördert durch die BG Bau - 50% der Anschaffungskosten bis maximal 750,00 €
- 200 mm tiefe R12 Aluminium geriffelte Stufen
675,54 €*
Der Gesamtpreis ist abhängig vom Mehrwertsteuersatz des Lieferlandes
- Ein sicherer, fest montierter Aufstieg
- Überall dort, wo Material, Geräte, Maschinen in der Höhe zu lagern oder zu bedienen sind
- Schnelles Arbeiten wird gewährleistet durch bequemes, müheloses Begehen, auch mit Last
- Außenmap Treppe: Stufenbreite + 0,13 m bei einseitigem Treppengeländer; Stufenbreite + 0,17 m bei beidseitigem Treppengeländer
- Im Standardlieferumfang ist ein Treppengeländer enthalten
(das Treppengeländer kann wahlweise links oder rechts montiert
werden). Die DIN EN ISO 14122-3 ist zu beachten. Demnach
ist bei einer Treppe mit 45° Neigung mindestens einseitig ein
Treppengeländer vorgeschrieben. Bei 45° Neigung und einem
Wandabstand > 200 mm oder bei 60° muss ein beidseitiges
Geländer vorhanden sein.
- Ausladung: Maßangabe von Vorderkante Treppe bis Wand
- Befestigungslasche Bohrung: 9 mm
- Standhöhe: Max. 3,80 m (Maßangabe von Boden bis Oberkante oberste Stufe)
- Plattformlänge: 0,20 m
- Steigung: 200 mm
- Max Stufenbelastung: 150 kg
- Max. Gesamtbelastung: 300 kg
- Hohe Flexibilität durch Baukastenprinzip
- Schnelle und einfache Montage dank vormontiert gelieferten Baugruppen
- Funktion zum Auf- und Abbau der Geländer im Preis enthalten
- R12 geriffelte Stufen aus Aluminium
Dieser Artikel wird von der BG BAU mit 50% der
Anschaffungskosten gefördert, bis maximal 750,00 € - unabhängig von Ihrem
Beitrag. Einfach nach Kauf die Leiterkontor Rechnung bei der BG Bau einreichen.
Den Antrag finden Sie hier: Antrag auf Förderung einer Arbeitsschutzprämie
Anzahl Sprossen: | 3 |
---|---|
Material: | Aluminium |
Neigung (°): | 45 |
Plattformlänge (mm): | 200 |
Schrittlänge (m): | 0.67 |
Standhöhe (m): | 0.6 |
Gewicht (kg): | 15.7 |
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Jede Verbraucherbewertung wird vor ihrer Veröffentlichung auf ihre Echtheit überprüft, sodass sichergestellt ist, dass Bewertungen nur von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben/genutzt haben. Durch manuelle Überprüfung in Form eines Abgleichs der Bewertung mit der Bestellhistorie des Warenwirtschaftssystems, um einen vorangegangenen Produkterwerb zur notwendigen Bedingung für die Veröffentlichung zu machen.